Outplacement: eine gesetzliche Verpflichtung
Outplacement ist in Belgien gesetzlich vorgeschrieben für jeden Arbeitgeber, der einen Mitarbeiter entlässt, der älter als 45 Jahre ist und/oder eine Kündigungsfrist von 30 Wochen hat.
Je nach Art der Entlassung gibt es unterschiedliche Regeln.
In der neuen Gesetzgebung ist jedoch eine Unterscheidung zu treffen, ob der gekündigte Mitarbeiter eine Kündigungsfrist einhalten muss oder ob er eine Abfindung für den Vertragsbruch erhält.
Bei Abfindungen:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem gekündigten Mitarbeiter innerhalb von 15 Tagen nach der Kündigung ein gültiges Outplacement-Angebot zu unterbreiten.
Der gekündigte Mitarbeiter hat Anspruch auf:
- Eine Abfindung von mindestens 26 Wochen.
- Eine Outplacement-Begleitung von 60 Stunden innerhalb eines Jahres. Vier Wochen seines Jahresgehalts des Vorjahres (mindestens 1.800 € und maximal 5.500 €) werden von seiner Abfindung abgezogen, um sein Neuorientierungsprogramm zu finanzieren.
Bei Einhaltung einer Kündigungsfrist:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem gekündigten Mitarbeiter innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung des Arbeitsvertrags ein gültiges Outplacement-Angebot zu unterbreiten. Der Mitarbeiter hat 4 Wochen Zeit, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen.
Der gekündigte Mitarbeiter hat Anspruch auf eine Outplacement-Begleitung von 60 Stunden innerhalb eines Jahres. Die für das Outplacement aufgewendete Zeit wird auf den Arbeitssuchendenurlaub angerechnet.
Outplacement gilt nur im öffentlichen Sektor im Rahmen des allgemeinen Regimes.
- Er muss zum Zeitpunkt der Kündigung mindestens 45 Jahre alt sein (die paritätischen Kommissionen können das Alter festlegen, ab dem das Outplacement-Verfahren obligatorisch wird).
- Er darf nicht aus einem schwerwiegenden Grund entlassen worden sein.
- Er muss zum Zeitpunkt der Kündigung mindestens ein Jahr ununterbrochene Betriebszugehörigkeit beim Arbeitgeber haben.
- Mindestens Teilzeit beschäftigt sein.
- Noch nicht im Rentenalter sein, um Anspruch auf Rente zu haben.
DaJobs ist für alle gekündigten Mitarbeiter da!
Müssen Sie sich von Mitarbeitern trennen, deren Kündigungsfrist weniger als 30 Wochen beträgt? Obwohl das Outplacement-Verfahren für sie nicht verpflichtend ist, können Sie ihnen ein freiwilliges DaJobs Outplacement anbieten und ihnen so helfen, sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
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